Geschäftsbeziehung Beim Kauf einer Immobilie in Italien

Geschäftsbeziehung beim Kauf einer Immobilie in Italien

Regime patrimoniale coniugale – Geschäftsbeziehungen zwischen Ehepaaren und eingetragenen Partnern mit Wohnsitz in Italien

Dieser Beitrag erläutert die Rechtswahl zur Regulierung der Geschäftsbeziehung zwischen Ehepartnern mit Wohnsitz in Italien.

Das italienische Gesetz 218 / 1995 reformierte das internationale Privatrecht und definiert den Anwendungsbereich der italienischen Gerichtsbarkeit als auch die Kriterien zur Individualisierung der anwendbaren Gesetze.

Immobilienkauf in Italien: ausländische Ehepaare und eingeschriebene Partner in Italien

In der Geschäftsbeziehung zwischen Ehepartnern derselben Staatsangehörigkeit wird das gemeinsame nationale Recht angewandt. Wenn die Ehepartner jedoch unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sind, gilt die Gerichtsbarkeit des Staates, in dem die Ehe geschlossen wurde.

Die italienische Gesetzgebung bietet eine weitere Möglichkeit: die Ehepartner können schriftlich vereinbaren, dass ihre Geschäftstätigkeit dem Recht des Staates unterliegen soll, dem mindestens einer der Partner angehört.

Dies muss nicht nur schriftlich, sondern auch im Beisein eines italienischen Notars erfolgen.

Fällt die Wahl auf das italienische Recht, ist es wichtig zu wissen, wie das italienische Recht Geschäftsbeziehungen in Zusammenhang mit dem Kauf von Immobilien regelt.

Eine Gütergemeinschaft bedeutet, dass eine Immobilie einem Paar zu gleichen Teilen gehört

Allgemein gilt der Grundsatz der rechtlichen Gemeinschaft, demzufolge gilt, dass eine von einem Ehepaar erworbene Immobilie beiden zu gleichen Teilen gehören wird.

Alternativ ist die Gütertrennung möglich, dann kann die Immobilie auf einen der Ehepartner eingetragen werden. Zusammenfassend gilt: wenn ein ausländisches Ehepaar seine Geschäftsangelegenheiten nach italienischem Recht regeln will, muss dies durch öffentliche Beurkundung in Gegenwart eines italienischen öffentlich bestellten Notars geschehen.

Im Zusammenhang mit der Eigentümerschaft hat das Ehepaar eine weitere Möglichkeit; neben der Gemeinschaft und der Gütertrennung gibt es noch das Treuhandverhältnis.

Die De Tullio Law Firm steht Ihnen fachkundig zur Seite

Bevor Sie eine Immobilie in Italien kaufen, sollten Sie über Ihre wirtschaftlichen Geschäftsbeziehung nachdenken. Jeder Fall hängt von den persönlichen Umständen ab.

Eine italienische Immobilie zu kaufen ist für die meisten Menschen eine große Investition. Um Ihre Investition zu schützen, sollten Sie daher immer eine unabhängige Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Situation zu besprechen.

Die Anwaltskanzlei De Tullio verfügt mehr als 55 Jahre Erfahrung bei Immobilientransaktionen in ganz Italien.

 

Das könnte Sie auch interessieren: Gesetzliche Haftung des Immobilienmaklers in Italien. Hier finden Sie unsere Informationsvideos (auf Englisch).


Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur der ersten Information dient und keine Rechtsberatung darstellt, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Die De Tullio Law Firm übernimmt keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit.

 

Unsere KOSTENLOSEN Leitfäden für alle, die in Italien Immobilien kaufen, verkaufen oder hier leben möchten

Unsere PDF-Leitfäden für alles, was Sie wissen müssen, um Ihren Traum einer Immobilie in Italien mit der nötigen Sicherheit und Zuversicht zu verwirklichen.

Jetzt herunterladen