Gesetzliche Haftung des Immobilienmaklers in Italien

Der Immobilienmakler in Italien

Italienische Immobilienmakler müssen registriert sein

Nach Gesetz 39/1989 muss der Immobilienmakler bei der lokalen Handelskammer registriert sein. Wenn nicht, macht er sich strafbar und darf keine Courtage berechnen. Dieses Gesetz garantiert dem potentiellen Kunden, dass Immobilienmakler bei der Ausübung ihres Berufs angemessen versichert sind, insbesondere wird damit Fahrlässigkeit abgedeckt.

Italienische Immobilienmakler haben gesetzliche Pflichten

Gemäß Art. 1759 des italienischen BGB muss der Immobilienmakler die Parteien über seine Kenntnis aller Umstände bezüglich der Sicherheit einer Transaktion informieren. Folglich ist der Makler zu Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt bei der Bereitstellung von Informationen verpflichtet, auch wenn er gerichtlich nicht belangt werden kann in Zusammenhang mit der betroffenen Liegenschaft (rechtliche Sorgfaltspflicht). Falsche oder nicht verifizierte Informationen ist laut Gesetz nicht zulässig.

Die Missachtung dieses Grundsatzes könnte die Vertragshaftung zur Folge haben und damit das Recht des Kunden auf Erstattung der Courtage. Unter bestimmten Umständen könnte der Kunde auch Schadenersatz verlangen. Wenn der Kunde den Vertrag aufgrund fehlender oder falscher Informationen seitens des Immobilienmaklers mit anderen Konditionen abgeschlossen hat, als wenn er richtig informiert gewesen wäre, könnte der Makler zur Zahlung des Unterschiedsbetrags verpflichtet werden.

Provision des Immobilienmaklers in Italien

Art. 1755 des Zivilgesetzbuches berechtigt den Immobilienmakler, beiden Parteien eine Courtage in Rechnung zu stellen, vorausgesetzt dass der Abschluss durch seine Vermittlung zustande kam. Dieses Recht könnte bereits bei Unterzeichnung des Vorvertrags bestehen, sofern dieser Vertrag alle wichtigen Bestandteile enthält. Zum Recht auf die Courtage muss der Makler entscheidend zum Geschäftsabschluss beigetragen haben. Es genügt nicht, einfach nur den Kontakt zu einem potentiellen Käufer herzustellen ohne andere Aufgaben wahrzunehmen.

Das Gesetz regelt nicht die Höhe der Courtage, diese kann von den Parteien frei vereinbart werden. Es ist ratsam, die Vereinbarung über die Courtage schriftlich abzufassen.

Die De Tullio Law Firm steht Ihnen fachkundig zur Seite

Immobilienkäufer sollten sich davor hüten, Dokumente zu unterzeichnen, bevor sie sich über die rechtlichen Auswirkungen im Klaren sind. Das italienische Recht ist komplex, und es ist immer ratsam, einen unabhängigen Anwalt die Papiere prüfen zu lassen, bevor Sie sie unterschreiben.

Die Anwaltskanzlei De Tullio verfügt über mehr als 55 Jahre Erfahrung bei Immobilientransaktionen in ganz Italien. Falls Sie Hilfe benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur der ersten Information dient und keine Rechtsberatung darstellt, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Die De Tullio Law Firm übernimmt keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit.

 

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