ERBRECHT
Unsere Leistungen
Italienisches Erbrecht
Ganz gleich, ob Sie ein Testament verfassen, Erbschaftsangelegenheiten regeln, Streitigkeiten beilegen, die Steuereffizienz optimieren oder eine Vorsorgevollmacht ausstellen möchten – die Anwaltskanzlei De Tullio ist Ihr kompetenter Partner im italienischen Erbrecht.
Wenden Sie sich noch heute an uns, um maßgeschneiderte rechtliche Lösungen im Bereich des italienischen Erbrechts zu erhalten, die speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Die Rechtsanwaltskanzlei De Tullio betreut Sie umfassend im Bereich des Erbrechts. Wenn Sie Vermögen in Italien besitzen und die Notwendigkeit haben, ein Testament zu verfassen oder bei der Abwicklung italienischer Nachfolgeregelungen Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne.
Das italienische Erbrecht basiert auf dem Prinzip des römischen Rechts, das engen Familienangehörigen einen gewissen Schutz gewährt und das Recht des Erblassers, über sein Vermögen zu verfügen, teilweise einschränkt. Die testamentarische Erbfolge ist definiert als die Abtretung des Erbvermögens in Übereinstimmung mit den Wünschen des Erblassers, die in einem italienischen Testament festgelegt sind, während bei Fehlen eines Testaments die Erbfolge nach den Grundsätzen der Rechtsnachfolge übertragen wird.
Wo es kein Testament gibt, verleiht das Erbrecht einer Reihe von legitimen Erben, die Rechte am Vermögen des Verstorbenen haben, Rechte. Solche Erben sind der Ehegatte des Verstorbenen und die durch das Gesetz identifizierten Verwandten, beginnend mit den engeren bis zum 6. Grad der Verwandtschaft.
Das italienische Erbrecht behält sich eine bedeutende Erbschaftsquote für sehr nahe Verwandte vor: Ehepartner, Verwandte der aufsteigenden Linie und Nachkommen werden alle als „Zwangserben“ definiert, was bedeutet, dass der Erblasser sie nicht mit seinem Willen ausschließen kann. Bei der Erstellung eines italienischen Testaments steht es dem Erblasser frei, über einen Teil seines Vermögens, die sogenannte „verfügbare Quote„, zu verfügen. So kann der Erblasser nur einen Teil seines Vermögens Fremden oder Nicht-Verwandten zuweisen.
Das Erbrecht basiert auf der Einheit der Erbschaft, die den Unterschied zwischen Eigentum und Nichtvermögen verdeutlicht: Das Recht des letzten Wohnsitzes oder der Staatsbürgerschaft des Verstorbenen ist auf Nichtvermögen anwendbar, während das Recht des Landes, in dem sich die Immobilie befindet, auf das Vermögen angewendet wird. Daher werden Immobilien in verschiedenen Ländern durch das Recht des Landes geregelt, in dem sich die einzelnen Immobilien befinden. Das Nachlassverfahren gilt als abgeschlossen, wenn alle Vermögenswerte, Rechte und ausstehenden Zahlungen im gegenseitigen Einvernehmen oder als Folge eines Gerichtsverfahrens auf die rechtmäßigen Erben übertragen wurden und alle italienischen Nachlassdokumente überprüft wurden. Der Erbvertrag wird dann in schriftlicher Form erstellt und von den betroffenen Parteien unterzeichnet.
Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir finden Lösungen.
Die Rechtsanwaltskanzlei De Tullio unterstützt Sie während des gesamten Nachlassverfahrens, indem sie Sie durch die Verwaltung des Nachlasses einer verstorbenen Person und die Verteilung des Vermögens gemäss dem Testament oder dem italienischen Gesetz führt.
Falls Sie als Erbe nominiert sind, sind wir Ihnen bei der Veröffentlichung des Testaments behilflich.
Wir wickeln das Nachlassverfahren ab und unterstützen Sie bei der Zahlung von Schulden oder Steuern im Zusammenhang mit dem Nachlass.
Wir gewährleisten, dass das Erbschaftsvermögen in Übereinstimmung mit dem Testament oder dem italienischen Erbrecht übertragen wird.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Finanzbehörden, bei der Einholung von Unterlagen, bei Übersetzungen und bei der Bestellung eines Notars.
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Die Rechtsanwaltskanzlei De Tullio unterstützt Sie bei der rechtlichen Zuteilung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit dem italienischen Erbschaftsverfahren, von der Sicherstellung des Anspruchs der rechtmässigen Erben bis hin zur Aufteilung des Erbvermögens.
Wir gewährleisten die Vermögensübertragung auf die rechtmässigen Erben.
Wir übernehmen die Inventarisierung des Vermögens des Verstorbenen und unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden, um das gesamte Nachfolgeverfahren abzuschliessen.
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Die Rechtsanwaltskanzlei De Tullio berät Sie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Erbschaftsangelegenheit.
Wir werden Ihnen dabei helfen, eine Einigung zu erzielen, wenn möglich, oder, wenn nötig, vor den italienischen Gerichten.
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Erbschaftsangelegenheiten können sehr komplex sein und aufgrund der häufig auftretenden emotionalen Aspekte zu heftigen Auseinandersetzungen führen.
Die Rechtsanwaltskanzlei De Tullio verfügt über ein erfahrenes Team von Fachleuten, die Ihnen dabei behilflich sein können, die bestmöglichen Lösungen zu finden, um kostspielige und belastende Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Wann immer es möglich ist, bevorzugen wir alternative Konfliktlösungen, da wir der festen Überzeugung sind, dass Rechtsstreitigkeiten nur als letztes Mittel betrachtet werden sollten.
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Die Rechtsanwaltskanzlei De Tullio kann Sie bei der Planung Ihrer Erbschaftsangelegenheiten während Ihres Lebens beraten und Ihnen Lösungen vorschlagen, die mit der italienischen Nachfolgeregelung und der Steuereffizienz vereinbar sind.
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Die Rechtsanwaltskanzlei De Tullio berät Sie bei allen italienischen Erbschaftssteuerverfahren im Zusammenhang mit einem Todesfall, einschließlich der Zahlung der Erbschaftssteuer.
Solche Verfahren sind nach italienischem Recht obligatorisch und müssen innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Erblassers eingeleitet werden.
Dies bedeutet, dass die Erbschaftserklärung bei den zuständigen Steuerbehörden einzureichen ist und auch die damit verbundene Erbschaftssteuer zu entrichten ist.
Die Einhaltung dieses Verfahrens stellt eine wesentliche Bedingung dar, die die Erben erfüllen müssen, um das Erbschaftsvermögen zu erhalten.
Wir beraten Sie über die italienische Erbschaftssteuer, wenn Sie in Italien Vermögen erben.
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Warten Sie nicht auf einen Notfall, bevor Sie eine dauerhafte Vollmacht, Procura Generale in italienischer Sprache, erteilen. Eine solche Vollmacht kann man nur erteilen, solange man sie nicht braucht. Mit einer dauerhaften Vollmacht wird es Ihrer Familie leichter fallen, Ihre Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie handlungsunfähig werden.
Sie sollten sehr sorgfältig darauf achten, wen Sie als Ihren Bevollmächtigten gewählt haben. Sie delegieren die Verwaltung Ihrer rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten an eine andere Person. Daher ist es äußerst wichtig, dass Sie diese Angelegenheiten einer zuverlässigen und kompetenten Person anvertrauen, vorzugsweise einem Experten. Die Ernennung von Personen, die nicht über genügend Erfahrung verfügen oder mit denen Sie einen Interessenkonflikt haben könnten, ist höchst unratsam.
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