Grenzüberschreitendes Erbrecht
Ob Sie ein Testament aufsetzen, Erbschaftsrechte klären, Nachlassverfahren abwickeln, Streitigkeiten beilegen, die Steuereffizienz optimieren oder eine Vorsorgevollmacht sichern möchten – zählen Sie auf unsere Unterstützung. Vereinbaren Sie noch heute einen KOSTENLOSEN Beratungstermin mit uns, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, oder laden Sie sich unsere KOSTENLOSEN Leitfäden herunter.
Italienisches Erbrecht: Testamente
Die Anwaltskanzlei De Tullio bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung im Bereich des Erbrechts. Wenn Sie Vermögenswerte in Italien besitzen und ein Testament aufsetzen möchten oder Hilfe bei italienischen Erbschaftsdokumenten benötigen, können wir Sie unterstützen.
Das italienische Erbrecht basiert auf dem Prinzip des römischen Rechts, das nahen Familienangehörigen einen gewissen Schutz gewährt und das Recht des Erblassers, über sein Vermögen zu verfügen, teilweise einschränkt. Die testamentarische Erbfolge ist definiert als die Übertragung des Nachlassvermögens gemäß den Wünschen des Erblassers, wie sie in einem italienischen Testament festgelegt sind, während in Ermangelung eines Testaments die Erbschaft nach den Grundsätzen der gesetzlichen Erbfolge erfolgt.
Wenn kein Testament vorliegt, gewährt das Erbrecht einer Reihe von legitimen Erben Rechte an den Vermögenswerten des Verstorbenen. Diese Erben sind der Ehepartner des oder der Verstorbenen und die gesetzlich festgelegten Verwandten, beginnend mit den nächsten Verwandten bis zum 6. Verwandtschaftsgrad.
Das italienische Erbrecht reserviert einen erheblichen Teil des Erbes für sehr nahe Verwandte: Ehepartner, Vorfahren und Nachkommen werden als „Pflichtteilsberechtigte” definiert, was bedeutet, dass der Erblasser sie in seinem Testament nicht ausschließen kann. Bei der Erstellung eines italienischen Testaments kann der Erblasser frei über einen Teil seines Vermögens verfügen, der als „verfügbarer Teil” bezeichnet wird. Dies ermöglicht es dem Erblasser, nur einen Teil seines Vermögens an Fremde oder Nicht-Verwandte zu übertragen.
Das Erbrecht basiert auf der Einheit der Erbschaft, wodurch der Unterschied zwischen Immobilien und beweglichem Vermögen hervorgehoben wird: Für bewegliches Vermögen gilt das Recht des letzten Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit des oder der Verstorbenen, während für Immobilien das Recht des Landes gilt, in dem sich die Immobilie befindet. Daher unterliegen Immobilien in verschiedenen Ländern dem Recht des Landes, in dem sich die jeweilige Immobilie befindet. Das Nachlassverfahren gilt als abgeschlossen, wenn alle Vermögenswerte, Rechte und ausstehenden Zahlungen entweder im gegenseitigen Einvernehmen oder als Folge eines Gerichtsverfahrens auf die rechtmäßigen Erben übertragen wurden und alle italienischen Nachlassdokumente überprüft wurden. Der Erbvertrag wird dann in schriftlicher Form erstellt und von den betroffenen Parteien unterzeichnet.
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Italienisches Erbrecht: Nachlaßverfahren
Die Anwaltskanzlei De Tullio kann Sie während des gesamten Nachlaßverfahrens unterstützen. Wir begleiten Sie bei der Verwaltung des Nachlasses und der Verteilung des Vermögens gemäß dem Testament oder, falls der oder die Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, gemäß dem italienischen Erbrecht.
Wenn Sie als Erbe benannt wurden, können wir Sie bei der Veröffentlichung des Testaments unterstützen.
Wir können das Nachlassverfahren abwickeln und Sie bei der Begleichung von Schulden oder Steuern im Zusammenhang mit dem Nachlass unterstützen.
Wir können sicherstellen, dass das Nachlassvermögen in Übereinstimmung mit dem Testament oder dem italienischen Erbrecht verteilt wird.
Wir können Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Steuerbehörden behilflich sein, Unterlagen einholen, Übersetzungen anfertigen und Sie bei der Beauftragung eines Notars unterstützen, falls erforderlich.
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Italienische Erbschaft: Verteilung von Vermögenswerten
Von der Sicherstellung der Ansprüche der rechtmäßigen Erben bis zur Verteilung der geerbten Vermögenswerte kann die Anwaltskanzlei De Tullio bei der Verteilung von Nachlassvermögen im Rahmen des italienischen Erbschaftsverfahrens behilflich sein.
Wir können sicherstellen, dass das Vermögen unter den rechtmäßigen Erben verteilt wird.
Wir können Ihnen bei der Erstellung eines Inventars des Vermögens des Verstorbenen behilflich sein und Ihnen dabei helfen, Kontakt zu den zuständigen Behörden aufzunehmen, um das gesamte Nachlassverfahren abzuschließen.
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Italienisches Erbrecht: Rechtsstreitigkeiten
Die Anwaltskanzlei De Tullio kann Ihnen helfen, wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf eine Erbschaftsangelegenheit kommt.
Wir können Ihnen dabei helfen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, oder Sie bei Bedarf vor italienischen Gerichten vertreten.
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Italienisches Erbrecht: Schlichtung
Inheritance matters can be very complex and can generate disputes.
Erbschaftsangelegenheiten können sehr komplex sein und zu Streitigkeiten führen.
Die Anwaltskanzlei De Tullio verfügt über ein erfahrenes Team von Fachleuten, die Ihnen helfen können, die bestmöglichen Lösungen zu finden und kostspielige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Wann immer möglich, bevorzugen wir alternative Streitbeilegungsverfahren, da wir der festen Überzeugung sind, dass Gerichtsverfahren nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden sollten.
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Italienisches Erbrecht: Vermögensplanung
Die Anwaltskanzlei De Tullio berät Sie bei der Planung Ihrer Erbschaftsangelegenheiten zu Lebzeiten. Wir können Ihnen Lösungen vorschlagen, die mit dem italienischen Erbrecht vereinbar und steuerlich effizient sind.
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Italienische Erbschaft: Steuern
Die Anwaltskanzlei De Tullio berät und unterstützt Sie in allen Aspekten der Steuerverfahren im Zusammenhang mit einer Erbschaft, einschließlich der Zahlung der Erbschaftssteuer.
Erbschaftssteuerverfahren sind nach italienischem Recht obligatorisch und müssen innerhalb eines Jahres nach dem Tod eingeleitet werden. Die Einhaltung des italienischen Erbschaftssteuerverfahrens ist eine wesentliche Voraussetzung, die erfüllt sein müssen, um das geerbte Vermögen zu erhalten.
Dies beinhaltet die Einreichung der Erbschaftserklärung bei den zuständigen Steuerbehörden sowie die Zahlung der entsprechenden Erbschaftssteuer.
Wir beraten Sie gerne zu der in Italien zu zahlenden Erbschaftssteuer, wenn Sie Vermögenswerte in Italien erben.
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Erbschaft in Italien: Dauervollmacht
Eine Dauervollmacht ist von unschätzbarer Hilfe, wenn Sie handlungsunfähig werden.
Warten Sie nicht, bis ein Notfall eintritt, bevor Sie eine Dauervollmacht (italienisch: Procura Generale) einrichten. Sie können eine Dauervollmacht nur einrichten, solange Sie noch keine benötigen.
Sie sollten äußerst vorsichtig sein, wen Sie mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen. Sie übertragen damit die Verwaltung Ihrer rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten und wahrscheinlich auch Ihrer Gesundheitsangelegenheiten an eine andere Person. Daher ist es äußerst wichtig, dass Sie Ihre Vorsorgevollmacht einer zuverlässigen und kompetenten Person übertragen, vorzugsweise einem Fachmann wie einem Anwalt.
Es ist höchst unratsam, jemanden zu benennen, der nicht über ausreichende Erfahrung verfügt oder mit dem Sie möglicherweise in einen Interessenkonflikt geraten könnten.
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