Italienisches Testament

Italienisches Testament

Ein italienisches Testament hat mehrere Vorteile, wenn Sie Immobilien in Italien besitzen

Grundsätzlich erkennt Italien internationale Testamente als gültig an. Für Ausländer mit Vermögenswerten in Italien ist es aber durchaus ratsam, ein italienisches Testament abzufassen.

War der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes in Italien ansässig, gilt die italienische Erbschaftssteuer für das weltweite Vermögen des Verstorbenen. Wenn der Verstorbene jedoch außerhalb Italiens lebte, ist die italienische Erbschaftssteuer nur auf das in Italien befindliche Vermögen zu zahlen.

Die wichtigsten Vorteile eines italienischen Testaments bestehen darin:

– Missverständnisse und Konflikte unter den Erben zu vermeiden
– Legislative und sprachliche Themen sowie die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit im Zusammenhang mit italienischen Behörden zu vereinfachen
– Reduzierung der Erbschaftssteuer auf Sach-und Vermögenswerte
– Vereinfachung des Erbschaftverfahrens

Falls Sie als ausländischer Staatsbürger durch ein italienisches Testament über Vermögenswerte in Italien verfügen möchten, kann Sie ein italienischer Rechtsanwalt zu allen Aspekten der italienischen Erbfolge beraten. Der italienische Rechtsbeistand sollte wenn möglich nicht nur mit der italienischen, sondern auch mit der nationalen Rechtsprechung des Landes des Mandanten vertraut sein.

Pflichtteilsanspruch

Gemäss der italienischen Erbfolge fällt ein festgesetzer Teil der Vermögenswerte den direkten Familienmitgliedern (den sogenannten Pflichtteilberechtigten) zu, also dem Ehepartner und/oder den Kindern oder anderen anspruchsberechtigten Erben.
Es ist unerlässlich, das komplexe Erbschaftsverfahren genau zu verstehen. Damit einen kompetenten und erfahrenen italienischen Rechtsanwalt zu beauftragen, ist daher sehr empfehlenswert.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Erblasser zur Errichtung eines italienischen Testaments volljährig, geistig gesund und rechtlicher Eigentümer der im Testament erwähnten Vermögenswerte sein muss.

Nach dem Tod des Erblassers erfolgt die Eröffnung des italienischen Testaments vor einem italienischen Notar. Im Anschluss daran haben die Erben 12 Monate Zeit, die Erbschaftssteuererklärung (Denuncia di Successione) beim Finanzministerium einzureichen und mit dem für den Verstorbenen zuständigen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) Kontakt aufzunehmen.

Ein auf italienisches Erbrecht spezialisierter italienischer Rechtsanwalt ist in der Lage, Sie durch das gesamte Verfahren zu begleiten und die neuen Eigentümer des ererbten Vermögens als letzten Schritt im Grundbuch (der sogenannten Voltura) einzutragen.

Bitte beachten Sie, dass eine Registersteuer erhoben wird, die aufgrund des Immobilienwertes errechnet wird.

Die De Tullio Law Firm steht Ihnen fachkundig zur Seite

Die Anwaltskanzlei De Tullio verfügt über mehr als 55 Jahre Erfahrung in der Abwicklung grenzüberschreitender Nachfolge- und Nachlassplanungsangelegenheiten in ganz Italien. Wir sind Vollmitglied von STEP, dem weltweit führenden Verband für Treuhand- und Nachlassverwalter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir können Ihnen helfen.

Es sei darauf hingewiesen, das dieser Artikel nur zur allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung ersetzt. Die De Tullio Law Firm haftet fuer keine hier getroffenen Aussagen.

 

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