Erbrecht in Italien

Erbrecht in Italien. Die internationale Perspektive

Die im August 2012 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung bringt wesentliche Änderungen für grenzüberschreitende Sachverhalte mit sich. Bei der Regelung von Erbfällen in Italien kommt dem Erbrecht in Italien eine zentrale Bedeutung zu.

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bestimmt das internationale Erbrecht, welches nationale Recht anzuwenden ist und welche Behörden zuständig sind.

Das Erbrecht knüpft an den Wohnsitz des Erblassers, dessen Staatsangehörigkeit, die Belegenheit
des Nachlasses oder aber an den Ort an, an dem das Testament errichtet wurde. Aufgrund der unterschiedlichen Anknüpfungspunkte kommt es in der Praxis haeufig zu Kollisionen hinsichtlich der Frage
des anwendbaren Rechts. In Sachen Nachfolgerecht in Italien galt bisher das Heimatrecht der Erblassers.

Die im August 2012 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung bringt wesentliche Änderungen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr und insbesondere zum Nachfolgerecht in Italien mit sich.

Die wichtigste Neuerung ist die EU-weite Einführung des Aufenthaltsprinzips. Bisher wurden Deutsche in Italien aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht beerbt, zukünftig soll nun das Erbrecht in Italien zur Anwendung kommen.

Bereits existente Testamente sollten daher unbedingt geprüft und regelmäßig an Neuerungen angepasst werden. Wer vorzieht, das Recht des Staates, dem er angehört, zur Anwendung kommen zu lassen, sollte dies in einem Testament bestimmen.

Es ist dringend ratsam, bestehende Testamente durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen, insbesondere wenn der Erblasser entweder italienischer Staatsangehöriger ist oder aber beide Staatsangehörigkeiten besitzt. Ebenso im Falle, wenn sich Immobilien eines deutschen oder italienischen Staatsangehörigen in Italien befinden oder aber ein Testament in Italien errichtet wurde.

Die Unterschiede im Nachfolgerecht zwischen Deutschland und Italien

Beim Eintreten der gesetzlichen Erbfolge regelt auch das Erbrecht in Italien die Erbfolge in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser, allerdings kommt es zu einer unterschiedlichen Aufteilung des Nachlasses. Die Kinder des Verstorbenen erben ausnahmslos alle zu gleichen Teilen. Alle übrigen Verwandten mit Ausnahme eines noch lebenden Ehegatten sind von der Erbfolge ausgeschlossen.

Der überlebende Ehegatte teilt sich das Erbe mit den Kindern auf. Sein Erbteil wird nach der Zahl der Kinder bemessen. Ein Kind und ein überlebender Ehegatte erben also jeweils die Hälfte des Erbes. Im Falle mehrerer Kinder fällt ein Drittel des Erbes an den Ehegatten, während die übrigen zwei Drittel gleichmäßig unter den Kindern aufgeteilt werden.

Im Erbrecht in Italien wird im Unterschied zum deutschen Erbrecht kein deutscher Erbschein anerkannt. Sobald Vermögen in Italien vererbt wird, muss der Erbe zunächst das italienische Pendant zu einem deutschen Erbschein beantragen. Die zuständige Behörde ermittelt dann die Erbfolge und stellt die Erben fest. Der deutsche Erbschein dient dazu, die Erben zu ermitteln.

Erbrecht in Italien. Rechtswahl

Neben dem italienischen Erbrecht ist auch die im Jahr 2015 eingeführte EU-Erbrechtsverordnung zu erwähnen.  Kurz gesagt, bieten diese Verordnungen den Erblassern die Möglichkeit, den italienischen Grundsatz der Einheitlichkeit der Erbfolge zu ändern.

Infolge der EU-Erbrechtsverordnung können Nicht-Italiener mit Wohnsitz in Italien in ihrem Testament eine Rechtswahl bestimmen. Das bedeutet, dass ein Erblasser festlegen kann, dass das Recht seines Landes oder seiner Staatsangehörigkeit für sein in Italien belegenes Vermögen gelten soll.

Ausserdem, beschränken die EU-Vorschriften die Rechtswahl nicht auf EU-Bürger mit Wohnsitz in Italien. Ein US-Staatsangehöriger könnte beispielsweise das US-Recht für die Rechtsnachfolge seines Vermögens in Italien wählen.

Es sollte jedoch erwähnt werden, dass die Wahl eines Landesrechts sorgfältig überlegt werden muss. Da ein Erblasser Angelegenheiten wie ausländische Eherechte, Nutzniessung, steuerliche Konsequenzen, Miteigentumsstrukturen und andere ausländische Eigentumsrechte in Bezug auf einen Nachlass berücksichtigen muss, wäre es ratsam, sich vor dem Handeln beraten zu lassen.

Europäisches Erbschein

Im italienischen Nachfolgerecht wird im Unterschied zum deutschen Erbrecht kein deutscher Erbschein anerkannt. Sobald Vermögen in Italien vererbt wird, muss der Erbe zunächst das italienische Pendant zu einem deutschen Erbschein beantragen. Die zustaendige Behoerde ermittelt dann die Erbfolge und stellt die Erben fest. Der deutsche Erbschein dient dazu die Erben zu ermitteln.

Um grenzüberschreitende Erbfälle zu erleichtern, ist ein zusätzlicher Vorteil der EU-Erbrechtsverordnung von 2015 das Europäische Nachlasszeugnis. Dieses Dokument wird zwar von der für den Erbfall zuständigen Behörde ausgestellt, doch können Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter damit ihren Status nachweisen und so ihre Rechte oder Befugnisse in anderen EU-Mitgliedstaaten ausüben.

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Die Anwaltskanzlei De Tullio verfügt mehr als 55 Jahre Erfahrung in der Abwicklung grenzüberschreitender Nachfolge- und Nachlassplanungsangelegenheiten in ganz Italien. Wir sind Vollmitglied von STEP, dem weltweit führenden Verband für Treuhand- und Nachlassverwalter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir können Ihnen helfen.

Es sei darauf hingewiesen, das dieser Artikel nur zur allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung ersetzt. Die De Tullio Law Firm haftet fuer keine hier getroffenen Aussagen.

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