Off-Plan-Versicherungsvertrag in Italien
Versicherungsvertrag für italienische Off-Plan-Immobilien
Nach Art. 4 des Erlasses 122/2005 ist der Bauträger verpflichtet, dem Käufer zum Zeitpunkt der Eigentumsübergabe eine off-plan-Versicherungsvertrag als Garantie im Falle eventueller gravierender Baumängel zu übergeben.
Diese Versicherung deckt 10 Jahre ab. Es ist ratsam, den Notar zu bitten, bei Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrag direkt auf diese Versicherungspolice hinzuweisen.
Wir wollen mit diesem Beitrag die Art der Mängel erläutern, die mit der Versicherung abgedeckt sind. Der Begriff des „gravierenden Baumangels“ hat sich im wesentlichen im Lauf der Zeit und aufgrund der Rechtsprechung entwickelt. Ursprünglich enthielt der Begriff lediglich Mängel, die die Sicherheit und Stabilität des Gebäudes beeinträchtigten. Jetzt umfasst der Begriff auch alle Mängel, die die Bestandssicherheit der Liegenschaft erheblich vermindern könnten. Folglich sind diese Mängel mit der Garantie durch die Versicherungspolice auch abgedeckt.
Welche Arten von Problemen werden durch eine Off-Plan-Versicherungsvertrag abgedeckt?
Wenn ein Baumangel die Bestandssicherheit eines Gebäudes beeinträchtigt, können auch zweitrangige Bestandteile betroffen sein. So kann die Verwendung von schlechten, ungeeigneten Materialien als gravierender Mangel betrachtet werden, sofern die Bewohnbarkeit gefährdet ist und Instandhaltungsarbeiten damit verbunden sind.
Beispiele dafür sind die Ablösung von Fliesen in Wohnungsbereichen oder eine schlechte Dachisolierung verbunden mit Wassereinsickerung. Sie sehen, dass der Begriff „gravierende Baumängel“ sehr weit gefasst ist.
Für wen besteht das Recht auf eine Off-Plan-Versicherungsvertrag?
Die Übergabe einer solchen Versicherungspolice ist gesetzlich eingeschränkt auf Privatpersonen als Käufer. Je nach Auslegung kann diese Berechtigung weiter eingeschränkt werden auf „Verbraucher“, d.h. nur für den Fall, dass der Käufer das Gebäude zur Eigennutzung erwirbt.
Folglich wäre das Recht auf die Versicherungspolice im Fall von gewerblicher Nutzung der Liegenschaft ausgeschlossen.
Es ist das Bauunternehmen, das die Versicherungspolice anbieten muss, so dass der Käufer dieses Recht nicht nur einfordern sollte, sondern sich auch der Haftbarkeit des Bauunternehmers bezüglich evtl. Baumängel bewusst sein muss.
Die De Tullio Law Firm steht Ihnen fachkundig zur Seite
Immobilienkäufer sollten sich davor hüten, Dokumente zu unterzeichnen, bevor sie sich über die rechtlichen Auswirkungen im Klaren sind. Das italienische Recht ist komplex, und es ist immer ratsam, einen unabhängigen Anwalt die Papiere prüfen zu lassen, bevor Sie sie unterschreiben.
Die Anwaltskanzlei De Tullio verfügt mehr als 55 Jahre Erfahrung bei Immobilientransaktionen in ganz Italien. Falls Sie Hilfe benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur der ersten Information dient und keine Rechtsberatung darstellt, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Die De Tullio Law Firm übernimmt keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit.
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