Das elektive Resident Visum (ERV) – Visa-Bedingungen

Ein elektive Resident Visum (ERV) ist speziell für Ausländer gedacht, die sich dauerhaft in Italien aufhalten wollen und in der Lage sind, sich ohne Arbeit in Italien finanziell zu versorgen.

Um sich für eine ERV zu qualifizieren, ist der Antragsteller verpflichtet, einen ausreichenden und dokumentierten Nachweis zu erbringen:

– eine Wohnung, die vomì Antragssteller bewohnt wird. Dies kann durch eine Kaufurkunde, die das Eigentum nachweist, oder durch einen Mietvertrag für eine gemietete Immobilie geschehen;

– der Wunsch, nach Italien zu ziehen, um dort dauerhaft und kontinuierlich zu leben;

– die Existenzgrundlage: Ein Einkommen in Höhe von ca. 31.000 Euro pro Jahr; dieser Betrag muss um weitere 20% erhöht werden, wenn der Antrag einen Ehepartner beinhaltet, und um weitere 5% für jedes in den Antrag aufgenommene Kind.

Was die italienische Regierung an Existenzgrundlage verlangt, ist in dieser Tabelle dargestellt.

Um ihre finanzielle Unabhängigkeit nachzuweisen, muss ein Antragsteller Folgendes nachweisen:

– Altersrente,

– Rentenzahlungen,

– Eigentum an Immobilien, Unternehmen, etc.

– Spar- und Bankkonten, Kontoauszüge, etc.

Das Einkommen muss Einnahmen generieren, da der Antragsteller nicht in Italien arbeiten kann.

Eine ERV ist ein Jahr lang gültig. Es kann jährlich bei der Questura (örtliches Polizeipräsidium) verlängert werden, sofern die Anforderungen erfüllt sind. Dabei ist hervorzuheben, dass eine ERV keine Arbeitstätigkeit in Italien zulässt, so dass sich die Antragsteller aus ihren persönlichen Finanzen versorgen müssen.

Wer seit 5 Jahren eine ERV hat, kann eine Aufenthaltserlaubnis (Carta di soggiorno) beantragen.

Eine italienische Aufenthaltserlaubnis ist 5 Jahre gültig. 10 Jahre nach Erhalt einer ERV können Ausländer die italienische Staatsbürgerschaft beantragen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Konsularbehörden bei der Prüfung des Antrags sehr streng sind und ihre Entscheidung in deren Ermessen liegt.

Es wird daher empfohlen, sich von erfahrenen Rechtsexperten beraten zu lassen.

Wenn Sie in Italien rechtlichen Beistand benötigen, wenden Sie sich an uns

Seit über 55 Jahren bieten wir Rechtsberatung in ganz Italien an. Wir sind Spezialisten für italienische Immobilien-, Aufenthalts-, Familien- und Erbschaftsangelegenheiten. Wir sind für Sie da. Wenn Sie weitere Informationen zur Erlangung einer ERV benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kanzlei De Tullio.

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