Kauf einer Immobilie in Italien für Schweizer

Kauf einer Immobilie in Italien für Schweizer

Immobilienkauf in Italien durch Schweizer: Was sind die entscheidenden Aspekte?

Für einen Schweizer Bürger, der in der Schweiz ansässig ist und keine weitere Staatsbürgerschaft besitzt, wie beispielsweise die Italiens oder eines anderen EU-Mitgliedsstaates, birgt der Kauf einer Immobilie in Italien einige wesentliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.

Beschränkungen gemäß dem Gegenrechtsprinzip:

In Italien existieren bestimmte Beschränkungen, die aus dem Prinzip der Reziprozität resultieren, das jedem ausländischen Staatsbürger in Italien dieselben Rechte und Pflichten zuspricht, die er in seinem Heimatland hätte. Insbesondere das Bundesgesetz über den Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland (LAFE oder Lex Koller) in der Schweiz legt restriktive Bedingungen für den Immobilienerwerb durch ausländische Staatsangehörige fest.

Folgen der Nichtbeachtung des Gegenrechts:

Die Missachtung des Gegenrechtsprinzips kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrags führen, wodurch die beabsichtigte Immobilie nicht vom Schweizer Staatsbürger erworben werden kann.

Kauf einer Immobilie in Italien : Beschränkungen beim Immobilienerwerb:

Ein Schweizer Staatsbürger ohne italienischen Wohnsitz kann Immobilien in Italien kaufen, die in bestimmte Kategorien fallen, darunter Zweitwohnsitze oder Ferienhäuser mit einer Nettowohnfläche von höchstens 200 Quadratmetern, Grundstücke für Zweitwohnungen und Ferienhäuser mit einer Fläche von bis zu 1.000 m² sowie Immobilien für geschäftliche Nutzung.

Ausnahmen vom Gegenrechtsprinzip:

Es gibt Ausnahmen, die es einem Schweizer Staatsangehörigen ermöglichen, Immobilien in Italien ohne Beschränkungen zu erwerben, wie beispielsweise wenn er seinen Wohnsitz in Italien hat, gesetzlicher Erbe ist, die Immobilie für eine schweizerische juristische Person kauft oder als Gesellschafter oder Geschäftsführer einer in Italien gegründeten Gesellschaft erwirbt.

Kostenlose Beratung für Ihren Immobilienkauf in Italien:

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder eine kostenlose Erstberatung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei Ihrem Immobilienkauf in Italien zu helfen.

 

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Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur der ersten Information dient und keine Rechtsberatung darstellt, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Die De Tullio Law Firm übernimmt keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit.

 

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Giandomenico De Tullio

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