Rechtsanwalt in Italien

Rechtsanwalt in Italien

Rechtsanwalt in Italien: Der Weg zur juristischen Karriere

Der italienische Begriff “Avvocato” bedeutet Rechtsanwalt, Rechtsbeistand und Rechtsberater. Ein zukünftiger Rechtsanwalt in Italien muss zunächst nach 3 Studienjahren einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften ablegen, die sog. “Laurea in Scienze Giuridiche”. Danach folgt ein 2-jähriges Aufbaustudium, die “Laurea Specialistica in Giurisprudenza” oder ein 5-jähriges Masterstudium, die “Laurea a ciclo unico Magistrale in Giurisprudenza”.

Praktikum für einen Rechtsanwalt in Italien

Der angehende Rechtsanwalt muss seinem Studium ein 2-jähriges Praktikum in einer etablierten Kanzlei anschliessen und muss dann die Zulassungsprüfung für Rechtsanwälte ablegen, um als Anwalt praktizieren zu können.

Nach bestandender Prüfung für den Zugang zum Beruf der Rechtsanwalts und der Aufnahme in die italienische Rechtsanwaltskammer, “Consiglio dell’Ordine degli Avvocati”, ist der italienische Rechtsanwalt nun in der Lage landesweit zu praktizieren, nicht nur dort, wo er seine Zulassung erlangt hat.

Die breiten Zuständigkeiten des Rechtsanwalts in Italien

Ein italienischer Rechtsanwalt hat umfassende Aufgabenbereiche, die das Zivilrecht, Kriminalrecht, Arbeitsrecht, Konkursrecht, Finanzrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht und Beschwerdeverfahren vor Gericht umfassen.

Berufsethik und der italienische Rechtsanwalt

Integrität, Würde und Anstand sind grundlegende Verhaltenspflichten für Rechtsanwälte in Italien. Ein Verstoß gegen den ethischen Verhaltenskodex führt zu Disziplinarverfahren für den Rechtanwalt in Italien.

Redlichkeit und Integrität in der Rechtspraxis

Rechtsanwälte in Italien müssen absolute Redlichkeit bewahren und dürfen keine rechtlichen Schritte initiieren, die böswillig sind oder sich an Gerichtsverfahren beteiligen, die in böser Absicht initiiert wurden.

Schutz des Mandanten durch den rechtlichen Verhaltenskodex

Italienische Rechtsanwälte müssen dem Mandanten gegenüber loyal sein und eine Sorgfaltspflicht haben. Ein Verstoß gegen diese Pflichten oder die Übernahme eines Falls, für den sie nicht qualifiziert sind, verletzt den Verhaltenskodex.

Vertrauen und Geheimhaltung im Rechtsverhältnis

Die Beziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant in Italien beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Der Rechtsbeistand ist dazu verpflichtet, die Interessen seines Mandanten bestmöglich zu verteidigen und die Geheimhaltungspflicht zu wahren.

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Es sei darauf hingewiesen, das dieser Artikel nur zur allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung ersetzt. Die De Tullio Law Firm haftet fuer keine hier getroffenen Aussagen.

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