Testamentarische Erbfolge in Italien

Testamentarische Erbfolge in Italien: Grundlagen und Bedeutung

Das italienische Erbfolgerecht basiert auf den Grundsätzen des Römischen Rechts und schützt die Ansprüche direkter Familienangehöriger. Es beschränkt jedoch das Recht des Erblassers über sein Vermögen frei zu verfügen.

Die Bedeutung des Testaments für die testamentarische Erbfolge in Italien

Die testamentarische Erbfolge ermöglicht es dem Erblasser, sein Vermögen gemäß eines italienischen Testaments zu verteilen. Fehlt ein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Erbrecht in Italien ermöglicht es dem Erblasser, bestimmte Personen von der Erbschaft auszuschließen und die Vermögensverteilung nach seinen Wünschen zu gestalten. Ein testamentarisches Dokument sollte sorgfältig und unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte erstellt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Durchsetzung des letzten Willens sicherzustellen.

Pflichtteilsanspruch in Italien

Das italienische Erbrecht sieht einen festgesetzten Anteil der Erbmasse für direkte Verwandte vor. Ehepartner und Verwandte bis zum 6. Grad können nicht testamentarisch ausgeschlossen werden. Dieser Pflichtteil ist eine wichtige gesetzliche Bestimmung, die sicherstellt, dass bestimmte Familienmitglieder auch im Falle eines Testaments angemessen berücksichtigt werden.

Einheit des Erbes und internationales Recht: Relevante Aspekte bei grenzüberschreitenden Erbschaften

Das Erbfolgerecht betont die Einheit des Erbes und unterscheidet zwischen unbeweglichem und beweglichem Vermögen. Immobilien unterliegen dem Recht des Standorts, während bewegliches Vermögen dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen unterliegt. Dies kann zu komplexen rechtlichen Fragestellungen führen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Erbschaften, die eine sorgfältige rechtliche Prüfung der testamentarischen Erbfolge in Italien erfordern.

Abschluss des Erbfolgeverfahrens

Das Erbfolgeverfahren endet, wenn alle Vermögenswerte zugewiesen sind. Der Erbvertrag wird schriftlich von den Parteien unterzeichnet. Es ist wichtig, dass dieser Prozess ordnungsgemäß durchgeführt wird, um rechtliche Streitigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden.

De Tullio Law Firm: Ihre Experten in Erbschaftsangelegenheiten

Die De Tullio Law Firm bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen im Bereich der testamentarischen Erbfolge in Italien an. Von der Beurteilung Ihrer Erbansprüche bis zur Verwaltung Ihrer Nachlasseingabe stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise zur Seite:

Beurteilung Ihrer Erbansprüche gemäß italienischem Recht:

Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihre individuelle Situation und beraten Sie über Ihre Rechte und Ansprüche gemäß dem italienischen Erbrecht.

Rechtsberatung bei der Erstellung eines italienischen Testaments:

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments gemäß den Vorschriften des italienischen Rechts und helfen Ihnen dabei, Ihren letzten Willen klar und eindeutig zu formulieren.

Besitzrecht an und Rückgabe von Familienvermögen:

Wir unterstützen Sie bei der Klärung von Besitzrechten an Familienvermögen und helfen Ihnen, gegebenenfalls eine Rückgabe zu erwirken.

Recherche nach Immobilien, Urkunden und Akten:

Unsere Anwälte führen umfassende Recherchen durch, um alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Erbschaft zu ermitteln und rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen.

Rechtsberatung beim Verkauf von ererbten Immobilien:

Wir bieten Ihnen professionelle Beratung und Unterstützung beim Verkauf von Immobilien, die Sie geerbt haben, und helfen Ihnen dabei, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Fachkundige Schätzung und Beurteilung einer ererbten Immobilie einholen:

Unsere Experten helfen Ihnen bei der Bewertung von geerbten Immobilien und unterstützender dabei, den bestmöglichen Preis zu erzielen.

Berechnung der Erbschaftssteuer:

Wir übernehmen die Berechnung der Erbschaftssteuer für Sie und helfen Ihnen dabei, alle steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Ihrer Erbschaft zu erfüllen.

Einforderung einer Kopie der Testamentseröffnung:

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung einer Kopie der Testamentseröffnung und helfen Ihnen, alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit dem Erbfall zu erhalten.

Anfechtung eines Testaments, das der italienischen Rechtsprechung widerspricht:

Falls Sie Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments haben, stehen wir Ihnen bei der Anfechtung und Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.

Verwaltung Ihrer Nachlasseingabe:

Wir übernehmen die Verwaltung Ihrer Nachlasseingabe und helfen Ihnen dabei, alle erforderlichen Schritte zur Abwicklung des Nachlasses zu unternehmen.

Registrierung einer ererbten Immobilie auf den Namen der Erben:

Wir unterstützen Sie bei der Registrierung einer geerbten Immobilie auf den Namen der Erben und helfen Ihnen dabei, alle rechtlichen Formalitäten zu erfüllen.

Freigabe der Bankkonten im Zusammenhang mit einem Erbfall erlangen:

Wir helfen Ihnen dabei, die Freigabe von Bankkonten im Zusammenhang mit einem Erbfall zu erwirken und alle erforderlichen Schritte zur Abwicklung des Nachlasses durchzuführen.

Die De Tullio Law Firm verfügt über 55 Jahre Erfahrung in der Abwicklung grenzüberschreitender Nachfolge- und Nachlassplanungsangelegenheiten in ganz Italien. Wir sind Vollmitglied von STEP, dem weltweit führenden Verband für Treuhand- und Nachlassverwalter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um professionelle Unterstützung in allen Fragen des italienischen Erbrechts zu erhalten.

Das könnte Sie auch interessieren: Gesetzliche Haftung des Immobilienmaklers in Italien. Hier finden Sie unsere Informationsvideos (auf Englisch).

 

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur der ersten Information dient und keine Rechtsberatung darstellt, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Die De Tullio Law Firm übernimmt keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit.

Geschäftsbeziehung beim Kauf einer Immobilie in Italien

Regime patrimoniale coniugale – Geschäftsbeziehungen zwischen Ehepaaren und eingetragenen Partnern mit Wohnsitz in Italien

Dieser Beitrag erläutert die Rechtswahl zur Regulierung der Geschäftsbeziehung zwischen Ehepartnern mit Wohnsitz in Italien.

Das italienische Gesetz 218 / 1995 reformierte das internationale Privatrecht und definiert den Anwendungsbereich der italienischen Gerichtsbarkeit als auch die Kriterien zur Individualisierung der anwendbaren Gesetze.

Immobilienkauf in Italien: ausländische Ehepaare und eingeschriebene Partner in Italien

In der Geschäftsbeziehung zwischen Ehepartnern derselben Staatsangehörigkeit wird das gemeinsame nationale Recht angewandt. Wenn die Ehepartner jedoch unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sind, gilt die Gerichtsbarkeit des Staates, in dem die Ehe geschlossen wurde.

Die italienische Gesetzgebung bietet eine weitere Möglichkeit: die Ehepartner können schriftlich vereinbaren, dass ihre Geschäftstätigkeit dem Recht des Staates unterliegen soll, dem mindestens einer der Partner angehört.

Dies muss nicht nur schriftlich, sondern auch im Beisein eines italienischen Notars erfolgen.

Fällt die Wahl auf das italienische Recht, ist es wichtig zu wissen, wie das italienische Recht Geschäftsbeziehungen in Zusammenhang mit dem Kauf von Immobilien regelt.

Eine Gütergemeinschaft bedeutet, dass eine Immobilie einem Paar zu gleichen Teilen gehört

Allgemein gilt der Grundsatz der rechtlichen Gemeinschaft, demzufolge gilt, dass eine von einem Ehepaar erworbene Immobilie beiden zu gleichen Teilen gehören wird.

Alternativ ist die Gütertrennung möglich, dann kann die Immobilie auf einen der Ehepartner eingetragen werden. Zusammenfassend gilt: wenn ein ausländisches Ehepaar seine Geschäftsangelegenheiten nach italienischem Recht regeln will, muss dies durch öffentliche Beurkundung in Gegenwart eines italienischen öffentlich bestellten Notars geschehen.

Im Zusammenhang mit der Eigentümerschaft hat das Ehepaar eine weitere Möglichkeit; neben der Gemeinschaft und der Gütertrennung gibt es noch das Treuhandverhältnis.

Die De Tullio Law Firm steht Ihnen fachkundig zur Seite

Bevor Sie eine Immobilie in Italien kaufen, sollten Sie über Ihre wirtschaftlichen Geschäftsbeziehung nachdenken. Jeder Fall hängt von den persönlichen Umständen ab.

Eine italienische Immobilie zu kaufen ist für die meisten Menschen eine große Investition. Um Ihre Investition zu schützen, sollten Sie daher immer eine unabhängige Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Situation zu besprechen.

Die Anwaltskanzlei De Tullio verfügt mehr als 55 Jahre Erfahrung bei Immobilientransaktionen in ganz Italien.

 

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Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur der ersten Information dient und keine Rechtsberatung darstellt, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Die De Tullio Law Firm übernimmt keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit.

 

Testament. Grundlagen des italienischen Erbrechts

Vorrang der engen Familie beim italienischen Erbrecht

Das italienische Erbrecht beruht auf der Tradition des Römischen Rechts. Es dient zum Schutz der nächsten Anverwandten und begrenzt zum Teil die Rechte des Erblassers. Die Zuteilung der Erbmasse – wie im italienischen Testament vom Erblasser festgehalten – nennt sich testamentarische Erbfolge.

Die testamentarische Erbfolge in Italien

Wenn kein Testament vorliegt wird die gesetzliche Erbfolge angewandt. Italienisches Recht bestimmt dann, welche Familienmitglieder (legitime Erben des Erblassers) das Recht auf das Erbe haben – in erster Linie der Ehepartner, eheliche und leibliche Kinder sowie Anverwandte bis zum 6. Grad.

Der italienische Gesetzgeber bevorzugt also in Ermangelung eines Testaments die Familie des Erblassers über nicht verwandte Personen. Falls keine Anverwandte bis zum 6. Grad existieren, fällt die Erbmasse an den italienischen Staat.

Die testamentarische und gesetzliche Erbfolge  überschneiden sich mit dem Prinzip der “Pflichtnachfolge”. Das italienische BGB sieht vor, dass nahen Anverwandten (zumeist dem Ehepartner und den Kindern), die sogenannten “Pflichterben”, ein beträchtlicher Anteil der Erbmasse zufällt, auch wenn der Erblasser dies anders bestimmt hat.

Im Gegensatz zum Pflichtteil kann der Erblasser beim Aufsetzen eines italienischen Testaments über einen Teil seines Vermögens frei verfügen. Dies wird vom Gesetz anerkannt, wenn auch teilweise eingeschränkt.  Ein italienisches Testament, das die Rechte der Pflichterben begrenzt, ist jedoch nicht notwendigerweise ungültig. Ein solches Testament ist vollstreckbar, kann aber von den Pflichterben vor Gericht angefochten werden.

Weshalb ein italienisches Testament wichtig ist

Wir empfehlen Ausländern, die eine Immobilie in Italien besitzen, in der Regel immer ein italienisches Testament abzufassen, um zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung der Immobilie mögliche Probleme für die Erben abzuwenden.

Bevor das Testament eröffnet werden kann, verlangt der Gesetzgeber die Beglaubigung durch einen italienischen Notar.

Der Umgang mit Unterlagen, die auf einer ausländischen Gesetzgebung beruhen, und in einer Fremdsprache abgefasst sind, kann in Italien zu vielen Schwierigkeiten führen.  Ein italienischer Notar wird sich in der Tat erst dazu bereiterklären ein fremdsprachiges Dokument zu beglaubigen, sobald ihm eine sachgemäβe Übersetzung auf Italienisch vorliegt. Das bedeutet, dass ein qualifizierter Übersetzer oder Dolmetscher hinzugezogen werden muss – Kosten, die sehr wahrscheinlich  weitaus höher sind als ein italienisches Testament abzufassen.

Wer ein italienisches Testament aufsetzt, minimiert automatisch das Konfliktpotential der Erben untereinander und stellt sicher, dass die italienischen Behörden ein klares Verständnis von den rechtlichen Rahmenbedingungen haben.

Der Erblasser muss mindestens 18 Jahre alt und bei klarem Verstand sein, um ein italienisches Testament aufsetzen zu können. Nach dem Tod des Erblassers wird das Testament mit Hilfe des Notars veröffentlicht. Infolgedessen können die Erben mit der Testamentseröffnung fortfahren (Denuncia di Successione). Das Testament sollte innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Erblassers vollstreckt werden.

EU-Verordnung 650/2012 soll grenzüberschreitende Erbschaftsangelegenheiten vereinfachen

Die auch als Brüssel IV bekannte EU-Verordnung 650/2012 ist seit dem 17. August 2015 in Kraft. Die Verordnung harmonisiert die Erbschaftsregeln in den teilnehmenden EU-Staaten, d. h. in allen Staaten außer Irland und Dänemark. In dem Bemühen, grenzüberschreitende Erbfälle zu vereinfachen, hat die EU einen einzigen, einheitlichen Anknüpfungspunkt – den gewöhnlichen Aufenthalt – eingeführt.

Brüssel IV bietet die Möglichkeit, in Ihrem Testament ein Landesrecht zu wählen

Brüssel IV ermöglicht es Einzelpersonen, das Land ihrer Staatsangehörigkeit für die Vererbung ihres gesamten Nachlasses zu wählen. Wenn eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten hat, kann der Erblasser auch eine dieser Staatsangehörigkeiten wählen.

Es liegt in der Verantwortung des Erblassers, in dieser Hinsicht tätig zu werden. Wenn Sie eine Immobilie in Italien besitzen, können Sie in Ihrem Testament das Recht eines bestimmten Landes bestimmen. Dies wird als Rechtswahlkodizill bezeichnet.

Wenn Sie Ihr Testament aufsetzen oder überarbeiten wollen, sollten Sie daher in Erwägung ziehen, eine ordnungsgemäß abgefasste Rechtswahlklausel für grenzüberschreitende Erbfälle aufzunehmen.Sie sollten jedoch Fragen wie ausländische Eherechte, Nießbrauch, steuerliche Folgen, Miteigentumsstrukturen und andere ausländische Eigentumsrechte in Bezug auf Ihren Nachlass sorgfältig überlegen.

Europäische Nachlasszeugnis

Ein weiterer Vorteil von Brüssel IV ist das Europäische Nachlasszeugnis (ECS). Damit können Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ihren Status nachweisen. Das Zeugnis ist dann in allen anderen EU-Mitgliedstaaten gültig.

Wenn Sie ein italienisches Testament verfassen möchten, Die De Tullio Law Firm steht Ihnen fachkundig zur Seite

Viele Menschen schieben die Nachlassplanung auf, weil sie denken, dass sie nicht genug besitzen, dass sie nicht alt genug sind, dass es teuer oder verwirrend sein wird, dass sie später noch viel Zeit dafür haben werden, dass sie nicht wissen, wo sie anfangen sollen oder wer ihnen helfen kann, oder dass sie einfach nicht darüber nachdenken wollen.

Die Nachlassplanung sollte ein fortlaufender Prozess sein, kein einmaliges Ereignis. Sie sollten Ihren Plan überprüfen und aktualisieren, wenn sich Ihre Familie und Ihre Lebensumstände ändern. Dies gilt auch, wenn Sie eine internationale Investition tätigen.

Das italienische Erbrecht ist eine komplexe Angelegenheit. Wenn Sie Vermögen in mehr als einem Land besitzen, kann dies die Komplexität noch erhöhen. Wir empfehlen Ihnen, für Ihre persönliche Situation unabhängigen Rechtsrat einzuholen.

Die Anwaltskanzlei De Tullio verfügt über 55 Jahre Erfahrung in der Abwicklung grenzüberschreitender Nachfolge- und Nachlassplanungsangelegenheiten in ganz Italien. Wir sind Vollmitglied von STEP, dem weltweit führenden Verband für Treuhand- und Nachlassverwalter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur der ersten Information dient und keine Rechtsberatung darstellt, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Die De Tullio Law Firm übernimmt keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit.