Testamentarische Erbfolge in Italien

Testamentarische Erbfolge in Italien: Grundlagen und Bedeutung

Das italienische Erbfolgerecht basiert auf den Grundsätzen des Römischen Rechts und schützt die Ansprüche direkter Familienangehöriger. Es beschränkt jedoch das Recht des Erblassers über sein Vermögen frei zu verfügen.

Die Bedeutung des Testaments für die testamentarische Erbfolge in Italien

Die testamentarische Erbfolge ermöglicht es dem Erblasser, sein Vermögen gemäß eines italienischen Testaments zu verteilen. Fehlt ein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Erbrecht in Italien ermöglicht es dem Erblasser, bestimmte Personen von der Erbschaft auszuschließen und die Vermögensverteilung nach seinen Wünschen zu gestalten. Ein testamentarisches Dokument sollte sorgfältig und unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte erstellt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Durchsetzung des letzten Willens sicherzustellen.

Pflichtteilsanspruch in Italien

Das italienische Erbrecht sieht einen festgesetzten Anteil der Erbmasse für direkte Verwandte vor. Ehepartner und Verwandte bis zum 6. Grad können nicht testamentarisch ausgeschlossen werden. Dieser Pflichtteil ist eine wichtige gesetzliche Bestimmung, die sicherstellt, dass bestimmte Familienmitglieder auch im Falle eines Testaments angemessen berücksichtigt werden.

Einheit des Erbes und internationales Recht: Relevante Aspekte bei grenzüberschreitenden Erbschaften

Das Erbfolgerecht betont die Einheit des Erbes und unterscheidet zwischen unbeweglichem und beweglichem Vermögen. Immobilien unterliegen dem Recht des Standorts, während bewegliches Vermögen dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen unterliegt. Dies kann zu komplexen rechtlichen Fragestellungen führen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Erbschaften, die eine sorgfältige rechtliche Prüfung der testamentarischen Erbfolge in Italien erfordern.

Abschluss des Erbfolgeverfahrens

Das Erbfolgeverfahren endet, wenn alle Vermögenswerte zugewiesen sind. Der Erbvertrag wird schriftlich von den Parteien unterzeichnet. Es ist wichtig, dass dieser Prozess ordnungsgemäß durchgeführt wird, um rechtliche Streitigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden.

De Tullio Law Firm: Ihre Experten in Erbschaftsangelegenheiten

Die De Tullio Law Firm bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen im Bereich der testamentarischen Erbfolge in Italien an. Von der Beurteilung Ihrer Erbansprüche bis zur Verwaltung Ihrer Nachlasseingabe stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise zur Seite:

Beurteilung Ihrer Erbansprüche gemäß italienischem Recht:

Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihre individuelle Situation und beraten Sie über Ihre Rechte und Ansprüche gemäß dem italienischen Erbrecht.

Rechtsberatung bei der Erstellung eines italienischen Testaments:

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments gemäß den Vorschriften des italienischen Rechts und helfen Ihnen dabei, Ihren letzten Willen klar und eindeutig zu formulieren.

Besitzrecht an und Rückgabe von Familienvermögen:

Wir unterstützen Sie bei der Klärung von Besitzrechten an Familienvermögen und helfen Ihnen, gegebenenfalls eine Rückgabe zu erwirken.

Recherche nach Immobilien, Urkunden und Akten:

Unsere Anwälte führen umfassende Recherchen durch, um alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Erbschaft zu ermitteln und rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen.

Rechtsberatung beim Verkauf von ererbten Immobilien:

Wir bieten Ihnen professionelle Beratung und Unterstützung beim Verkauf von Immobilien, die Sie geerbt haben, und helfen Ihnen dabei, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Fachkundige Schätzung und Beurteilung einer ererbten Immobilie einholen:

Unsere Experten helfen Ihnen bei der Bewertung von geerbten Immobilien und unterstützender dabei, den bestmöglichen Preis zu erzielen.

Berechnung der Erbschaftssteuer:

Wir übernehmen die Berechnung der Erbschaftssteuer für Sie und helfen Ihnen dabei, alle steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Ihrer Erbschaft zu erfüllen.

Einforderung einer Kopie der Testamentseröffnung:

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung einer Kopie der Testamentseröffnung und helfen Ihnen, alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit dem Erbfall zu erhalten.

Anfechtung eines Testaments, das der italienischen Rechtsprechung widerspricht:

Falls Sie Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments haben, stehen wir Ihnen bei der Anfechtung und Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.

Verwaltung Ihrer Nachlasseingabe:

Wir übernehmen die Verwaltung Ihrer Nachlasseingabe und helfen Ihnen dabei, alle erforderlichen Schritte zur Abwicklung des Nachlasses zu unternehmen.

Registrierung einer ererbten Immobilie auf den Namen der Erben:

Wir unterstützen Sie bei der Registrierung einer geerbten Immobilie auf den Namen der Erben und helfen Ihnen dabei, alle rechtlichen Formalitäten zu erfüllen.

Freigabe der Bankkonten im Zusammenhang mit einem Erbfall erlangen:

Wir helfen Ihnen dabei, die Freigabe von Bankkonten im Zusammenhang mit einem Erbfall zu erwirken und alle erforderlichen Schritte zur Abwicklung des Nachlasses durchzuführen.

Die De Tullio Law Firm verfügt über 55 Jahre Erfahrung in der Abwicklung grenzüberschreitender Nachfolge- und Nachlassplanungsangelegenheiten in ganz Italien. Wir sind Vollmitglied von STEP, dem weltweit führenden Verband für Treuhand- und Nachlassverwalter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um professionelle Unterstützung in allen Fragen des italienischen Erbrechts zu erhalten.

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Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur der ersten Information dient und keine Rechtsberatung darstellt, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Die De Tullio Law Firm übernimmt keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit.

Italienisches Testament

Ein italienisches Testament hat mehrere Vorteile, wenn Sie Immobilien in Italien besitzen

Grundsätzlich erkennt Italien internationale Testamente als gültig an. Für Ausländer mit Vermögenswerten in Italien ist es aber durchaus ratsam, ein italienisches Testament abzufassen.

War der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes in Italien ansässig, gilt die italienische Erbschaftssteuer für das weltweite Vermögen des Verstorbenen. Wenn der Verstorbene jedoch außerhalb Italiens lebte, ist die italienische Erbschaftssteuer nur auf das in Italien befindliche Vermögen zu zahlen.

Die wichtigsten Vorteile eines italienischen Testaments bestehen darin:

– Missverständnisse und Konflikte unter den Erben zu vermeiden
– Legislative und sprachliche Themen sowie die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit im Zusammenhang mit italienischen Behörden zu vereinfachen
– Reduzierung der Erbschaftssteuer auf Sach-und Vermögenswerte
– Vereinfachung des Erbschaftverfahrens

Falls Sie als ausländischer Staatsbürger durch ein italienisches Testament über Vermögenswerte in Italien verfügen möchten, kann Sie ein italienischer Rechtsanwalt zu allen Aspekten der italienischen Erbfolge beraten. Der italienische Rechtsbeistand sollte wenn möglich nicht nur mit der italienischen, sondern auch mit der nationalen Rechtsprechung des Landes des Mandanten vertraut sein.

Pflichtteilsanspruch

Gemäss der italienischen Erbfolge fällt ein festgesetzer Teil der Vermögenswerte den direkten Familienmitgliedern (den sogenannten Pflichtteilberechtigten) zu, also dem Ehepartner und/oder den Kindern oder anderen anspruchsberechtigten Erben.
Es ist unerlässlich, das komplexe Erbschaftsverfahren genau zu verstehen. Damit einen kompetenten und erfahrenen italienischen Rechtsanwalt zu beauftragen, ist daher sehr empfehlenswert.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Erblasser zur Errichtung eines italienischen Testaments volljährig, geistig gesund und rechtlicher Eigentümer der im Testament erwähnten Vermögenswerte sein muss.

Nach dem Tod des Erblassers erfolgt die Eröffnung des italienischen Testaments vor einem italienischen Notar. Im Anschluss daran haben die Erben 12 Monate Zeit, die Erbschaftssteuererklärung (Denuncia di Successione) beim Finanzministerium einzureichen und mit dem für den Verstorbenen zuständigen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) Kontakt aufzunehmen.

Ein auf italienisches Erbrecht spezialisierter italienischer Rechtsanwalt ist in der Lage, Sie durch das gesamte Verfahren zu begleiten und die neuen Eigentümer des ererbten Vermögens als letzten Schritt im Grundbuch (der sogenannten Voltura) einzutragen.

Bitte beachten Sie, dass eine Registersteuer erhoben wird, die aufgrund des Immobilienwertes errechnet wird.

Die De Tullio Law Firm steht Ihnen fachkundig zur Seite

Die Anwaltskanzlei De Tullio verfügt über mehr als 55 Jahre Erfahrung in der Abwicklung grenzüberschreitender Nachfolge- und Nachlassplanungsangelegenheiten in ganz Italien. Wir sind Vollmitglied von STEP, dem weltweit führenden Verband für Treuhand- und Nachlassverwalter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir können Ihnen helfen.

Es sei darauf hingewiesen, das dieser Artikel nur zur allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung ersetzt. Die De Tullio Law Firm haftet fuer keine hier getroffenen Aussagen.

 

Italienischer Fachanwalt für Erbrecht

Italienienischer Fachanwalt für Nachlass

Ein italienischer Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie bei der Testamentsvollstreckung und allen erforderlichen Verfahren im Zusammenhang mit Erbsachen in Italien.

Einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen, vereinfacht die Verwaltung eines Nachlasses.

Ein unparteiischer Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Zusammenstellung aller Unterlagen zur Immobilie, zu Grundstücken und anderen Vermögenswerten behilflich sein. Dies beschleunigt die Ermittlung der Begünstigten aus dem Nachlass des Verstorbenen.

Das italienische Erbrecht ist komplex. Ein italienischer Fachanwalt für Erbrecht kann Sie bei Ihrer Nachlassplanung unterstützen

Ein italienischer Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie bei der Ausarbeitung von beglaubigten Übersetzungen von Urkunden, bei der Wahl eines hiesigen Notars und bei allen übrigen Verfahren, die gewährleisten, dass alle Vermögenswerte bei den zuständigen Behörden auf den Begünstigten übertragen werden.

Der Rechtsanwalt kann Ihnen Auskunft geben, ob nach italienischem Erbrecht Rechtsansprüche auf Vermögenswerte oder Immobilien bestehen. Er betreibt Recherchen nach Immoblien, Urkunden und Dokumenten und kann mithilfe von qualifizierten Fachleuten die Immobilie schätzen oder prüfen lassen, um den Wert des Nachlasses ermitteln zu können und um festzustellen, ob der Verstorbene Schulden oder Verbindlichkeiten hinterlassen hat. Ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen, der Rechtsbeistand berät Sie zu den Möglichkeiten, die Ihnen nach italienischem Gesetz offenstehen.

Der Rechtsberater unterstützt Sie bei der Einholung einer Kopie der Testamentseröffnung, bei der Anfechtung eines mit italienischer Gesetzgebung kollidierenden Testaments vor einem italienischen Gericht, bei der Verwaltung Ihres Nachlasses, bei der Registrierung der ererbten Immobilie auf den Namen des Erben oder beim Verkauf der ererbten Immobilien oder Vermögenswerte. Die auf Nachlass spezialisierten Rechtsanwälte ermitteln die Besteuerung der Erbschaft und errechnen die fällige Erbschaftssteuer. Ist ein Bankkonto Teil des Nachlasses, ist Ihnen Ihr Anwalt behilflich bei der Auflösung und der Übertragung der Mittel auf die rechtmässigen Begünstigten.

Die De Tullio Law Firm steht Ihnen fachkundig zur Seite

Die Anwaltskanzlei De Tullio verfügt über mehr als 55 Jahre Erfahrung in der Abwicklung grenzüberschreitender Nachfolge- und Nachlassplanungsangelegenheiten in ganz Italien. Wir sind Vollmitglied von STEP, dem weltweit führenden Verband für Treuhand- und Nachlassverwalter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir können Ihnen helfen.

Es sei darauf hingewiesen, das dieser Artikel nur zur allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung ersetzt. Die De Tullio Law Firm haftet fuer keine hier getroffenen Aussagen.

 

 

Erbrecht in Italien. Die internationale Perspektive

Die im August 2012 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung bringt wesentliche Änderungen für grenzüberschreitende Sachverhalte mit sich. Bei der Regelung von Erbfällen in Italien kommt dem Erbrecht in Italien eine zentrale Bedeutung zu.

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bestimmt das internationale Erbrecht, welches nationale Recht anzuwenden ist und welche Behörden zuständig sind.

Das Erbrecht knüpft an den Wohnsitz des Erblassers, dessen Staatsangehörigkeit, die Belegenheit
des Nachlasses oder aber an den Ort an, an dem das Testament errichtet wurde. Aufgrund der unterschiedlichen Anknüpfungspunkte kommt es in der Praxis haeufig zu Kollisionen hinsichtlich der Frage
des anwendbaren Rechts. In Sachen Nachfolgerecht in Italien galt bisher das Heimatrecht der Erblassers.

Die im August 2012 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung bringt wesentliche Änderungen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr und insbesondere zum Nachfolgerecht in Italien mit sich.

Die wichtigste Neuerung ist die EU-weite Einführung des Aufenthaltsprinzips. Bisher wurden Deutsche in Italien aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht beerbt, zukünftig soll nun das Erbrecht in Italien zur Anwendung kommen.

Bereits existente Testamente sollten daher unbedingt geprüft und regelmäßig an Neuerungen angepasst werden. Wer vorzieht, das Recht des Staates, dem er angehört, zur Anwendung kommen zu lassen, sollte dies in einem Testament bestimmen.

Es ist dringend ratsam, bestehende Testamente durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen, insbesondere wenn der Erblasser entweder italienischer Staatsangehöriger ist oder aber beide Staatsangehörigkeiten besitzt. Ebenso im Falle, wenn sich Immobilien eines deutschen oder italienischen Staatsangehörigen in Italien befinden oder aber ein Testament in Italien errichtet wurde.

Die Unterschiede im Nachfolgerecht zwischen Deutschland und Italien

Beim Eintreten der gesetzlichen Erbfolge regelt auch das Erbrecht in Italien die Erbfolge in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser, allerdings kommt es zu einer unterschiedlichen Aufteilung des Nachlasses. Die Kinder des Verstorbenen erben ausnahmslos alle zu gleichen Teilen. Alle übrigen Verwandten mit Ausnahme eines noch lebenden Ehegatten sind von der Erbfolge ausgeschlossen.

Der überlebende Ehegatte teilt sich das Erbe mit den Kindern auf. Sein Erbteil wird nach der Zahl der Kinder bemessen. Ein Kind und ein überlebender Ehegatte erben also jeweils die Hälfte des Erbes. Im Falle mehrerer Kinder fällt ein Drittel des Erbes an den Ehegatten, während die übrigen zwei Drittel gleichmäßig unter den Kindern aufgeteilt werden.

Im Erbrecht in Italien wird im Unterschied zum deutschen Erbrecht kein deutscher Erbschein anerkannt. Sobald Vermögen in Italien vererbt wird, muss der Erbe zunächst das italienische Pendant zu einem deutschen Erbschein beantragen. Die zuständige Behörde ermittelt dann die Erbfolge und stellt die Erben fest. Der deutsche Erbschein dient dazu, die Erben zu ermitteln.

Erbrecht in Italien. Rechtswahl

Neben dem italienischen Erbrecht ist auch die im Jahr 2015 eingeführte EU-Erbrechtsverordnung zu erwähnen.  Kurz gesagt, bieten diese Verordnungen den Erblassern die Möglichkeit, den italienischen Grundsatz der Einheitlichkeit der Erbfolge zu ändern.

Infolge der EU-Erbrechtsverordnung können Nicht-Italiener mit Wohnsitz in Italien in ihrem Testament eine Rechtswahl bestimmen. Das bedeutet, dass ein Erblasser festlegen kann, dass das Recht seines Landes oder seiner Staatsangehörigkeit für sein in Italien belegenes Vermögen gelten soll.

Ausserdem, beschränken die EU-Vorschriften die Rechtswahl nicht auf EU-Bürger mit Wohnsitz in Italien. Ein US-Staatsangehöriger könnte beispielsweise das US-Recht für die Rechtsnachfolge seines Vermögens in Italien wählen.

Es sollte jedoch erwähnt werden, dass die Wahl eines Landesrechts sorgfältig überlegt werden muss. Da ein Erblasser Angelegenheiten wie ausländische Eherechte, Nutzniessung, steuerliche Konsequenzen, Miteigentumsstrukturen und andere ausländische Eigentumsrechte in Bezug auf einen Nachlass berücksichtigen muss, wäre es ratsam, sich vor dem Handeln beraten zu lassen.

Europäisches Erbschein

Im italienischen Nachfolgerecht wird im Unterschied zum deutschen Erbrecht kein deutscher Erbschein anerkannt. Sobald Vermögen in Italien vererbt wird, muss der Erbe zunächst das italienische Pendant zu einem deutschen Erbschein beantragen. Die zustaendige Behoerde ermittelt dann die Erbfolge und stellt die Erben fest. Der deutsche Erbschein dient dazu die Erben zu ermitteln.

Um grenzüberschreitende Erbfälle zu erleichtern, ist ein zusätzlicher Vorteil der EU-Erbrechtsverordnung von 2015 das Europäische Nachlasszeugnis. Dieses Dokument wird zwar von der für den Erbfall zuständigen Behörde ausgestellt, doch können Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter damit ihren Status nachweisen und so ihre Rechte oder Befugnisse in anderen EU-Mitgliedstaaten ausüben.

Die De Tullio Law Firm bietet Ihnen fachkundigen Unterstützung im Erbrecht in Italien

Das italienische Erbrecht ist komplex. Ein italienischer Fachanwalt für Erbrecht kann Sie bei Ihrer Nachlassplanung unterstützen.

Die Anwaltskanzlei De Tullio verfügt mehr als 55 Jahre Erfahrung in der Abwicklung grenzüberschreitender Nachfolge- und Nachlassplanungsangelegenheiten in ganz Italien. Wir sind Vollmitglied von STEP, dem weltweit führenden Verband für Treuhand- und Nachlassverwalter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir können Ihnen helfen.

Es sei darauf hingewiesen, das dieser Artikel nur zur allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung ersetzt. Die De Tullio Law Firm haftet fuer keine hier getroffenen Aussagen.

Italienisches Erbrecht

Auf welchen Grundsätzen beruht ein italienisches Erbrecht?

Das Gesetz Nr. 218 vom 31. Mai 1995 regelt ein italienisches Erbrecht im Rahmen des internationalen Privatrechts.

Die Erbfolge richtet sich nach dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes hatte.

Ein Deutscher vererbt also nach deutschem Erbrecht.


Hatte der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz in Italien, gilt italienisches Erbrecht für das weltweite Vermögen des Verstorbenen.

Lebte der Verstorbene hingegen außerhalb Italiens, gilt italienisches Erbrecht nur für das Vermögen in Italien.

 

Italienisches Erbrecht folgt dem Grundsatz der „Einheitlichkeit der Erbschaft“

Es basiert auf der Trennung zwischen Grundvermögen und beweglichem Nachlassvermögen: bei letzterem wird das Gesetz des letzten Wohnortes oder der letzten Staatsbürgerschaft des Erblassers angewandt, während bei Grundvermögen das sog. „lex rei sitae“ = Sachenrecht gilt.

Italienisches Erbrecht bestimmt, dass das Immobilienvermögen dem Recht des Landes unterliegt, in dem es sich befindet

Sollte sich der Nachlass inkl. Grundvermögen in verschiedenen Staaten befinden, ist die wichtigste Konsequenz, dass das jeweilige Grundvermögen nach dem am Ort seiner Belegenheit geltenden Recht vererbt wird.

Die Nachfolgeregelung unterliegt dem für den Erblasser zuständigen nationalen Recht zum Zeitpunkt seines Todes.

Das italienische Erbrecht räumt im Falle des Gesetzeskonflikts die Möglichkeit ein, dem für den ausländischen Erblasser geltenden nationalen Recht gegenüber dem Recht eines anderen Landes Vorrang zu geben.

Eine derartige Verschiebung kann allerdings nur mit Zustimmung des Drittlandes wirksam sein.

Wenn Sie Immobilien in Italien besitzen, empfehlen wir Ihnen, ein italienisches Testaments zu verfassen

Nach Art. 46 Satz 2 kann der Erblasser durch eine ausdrücklich und in Form eines Testaments abgegebene Erklärung die Erbfolge dem Recht des Staates unterwerfen, in dem er wohnt.

Der Erblasser ist jedoch nicht völlig frei über seinen Nachlass zu verfügen, der Erblasser muss bestimmten Erben einen Teil zuweisen gemäß dem sog. Pflichtteilsrecht.

Dem Pflichtteilsberechtigten (legittimari – Familienmitglieder, sofern sie zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers in Italien wohnen) fällt – auch wenn der Erblasser anders bestimmt hat – immer dieser Pflichtteil zu.

Wir raten Ihnen dringend mit Unterstützung eines italienischen Rechtsanwalts ein Testament in italienischer Sprache abzufassen, um unerwünschte Konsequenzen aus der „gesetzlichen Erbfolge“ zu vermeiden.

Die „gesetzliche Erbfolge“ wird angewandt, wenn kein Testament vorliegt.

Italienisches Recht bestimmt dann, welche Familienmitglieder des Erblassers das Recht auf Erbe haben (in erster Linie der Ehepartner, eheliche und leibliche Kinder sowie deren Nachkommen).

Sollte es keine Erben geben, fällt nach italienischem Recht die in Italien befindliche Erbmasse an den italienischen Staat.

EU-Verordnung 650/2012 soll grenzüberschreitende Erbschaftsangelegenheiten vereinfachen

Die auch als Brüssel IV bekannte EU-Verordnung 650/2012 ist seit dem 17. August 2015 in Kraft. Die Verordnung harmonisiert die Erbschaftsregeln in den teilnehmenden EU-Staaten, d. h. in allen Staaten außer Irland und Dänemark. In dem Bemühen, grenzüberschreitende Erbfälle zu vereinfachen, hat die EU einen einzigen, einheitlichen Anknüpfungspunkt – den gewöhnlichen Aufenthalt – eingeführt.

Brüssel IV bietet die Möglichkeit, ein Land zu wählen, dessen Erbrecht auf Ihren Nachlass Anwendung finden soll

Brüssel IV ermöglicht es Einzelpersonen, das Land ihrer Staatsangehörigkeit für die Vererbung ihres gesamten Nachlasses zu wählen. Wenn eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten hat, kann der Erblasser auch eine dieser Staatsangehörigkeiten wählen.

Es liegt in der Verantwortung des Erblassers, in dieser Hinsicht tätig zu werden. Wenn Sie eine Immobilie in Italien besitzen, können Sie in Ihrem Testament das Recht eines bestimmten Landes bestimmen. Dies wird als Rechtswahlkodizill bezeichnet.

Wenn Sie Ihr Testament aufsetzen oder überarbeiten wollen, sollten Sie daher in Erwägung ziehen, eine ordnungsgemäß abgefasste Rechtswahlklausel für grenzüberschreitende Erbfälle aufzunehmen.Sie sollten jedoch Fragen wie ausländische Eherechte, Nießbrauch, steuerliche Folgen, Miteigentumsstrukturen und andere ausländische Eigentumsrechte in Bezug auf Ihren Nachlass sorgfältig überlegen.

Europäische Nachlasszeugnis

Ein weiterer Vorteil von Brüssel IV ist das Europäische Nachlasszeugnis (ECS). Damit können Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ihren Status nachweisen. Das Zeugnis ist dann in allen anderen EU-Mitgliedstaaten gültig.

Die De Tullio Law Firm steht Ihnen fachkundig zur Seite

Die Anwaltskanzlei De Tullio verfügt über 55 Jahre Erfahrung in der Abwicklung grenzüberschreitender Nachfolge- und Nachlassplanungsangelegenheiten in ganz Italien. Wir sind Vollmitglied von STEP, dem weltweit führenden Verband für Treuhand- und Nachlassverwalter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Das könnte Sie auch interessieren: Erbfolgerecht in Italien. Hier finden Sie unsere Informationsvideos (auf Englisch).

 

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur der ersten Information zum italienischen Erbrecht dient und keine Rechtsberatung darstellt, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Die De Tullio Law Firm übernimmt keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit.

 

Testament. Grundlagen des italienischen Erbrechts

Vorrang der engen Familie beim italienischen Erbrecht

Das italienische Erbrecht beruht auf der Tradition des Römischen Rechts. Es dient zum Schutz der nächsten Anverwandten und begrenzt zum Teil die Rechte des Erblassers. Die Zuteilung der Erbmasse – wie im italienischen Testament vom Erblasser festgehalten – nennt sich testamentarische Erbfolge.

Die testamentarische Erbfolge in Italien

Wenn kein Testament vorliegt wird die gesetzliche Erbfolge angewandt. Italienisches Recht bestimmt dann, welche Familienmitglieder (legitime Erben des Erblassers) das Recht auf das Erbe haben – in erster Linie der Ehepartner, eheliche und leibliche Kinder sowie Anverwandte bis zum 6. Grad.

Der italienische Gesetzgeber bevorzugt also in Ermangelung eines Testaments die Familie des Erblassers über nicht verwandte Personen. Falls keine Anverwandte bis zum 6. Grad existieren, fällt die Erbmasse an den italienischen Staat.

Die testamentarische und gesetzliche Erbfolge  überschneiden sich mit dem Prinzip der “Pflichtnachfolge”. Das italienische BGB sieht vor, dass nahen Anverwandten (zumeist dem Ehepartner und den Kindern), die sogenannten “Pflichterben”, ein beträchtlicher Anteil der Erbmasse zufällt, auch wenn der Erblasser dies anders bestimmt hat.

Im Gegensatz zum Pflichtteil kann der Erblasser beim Aufsetzen eines italienischen Testaments über einen Teil seines Vermögens frei verfügen. Dies wird vom Gesetz anerkannt, wenn auch teilweise eingeschränkt.  Ein italienisches Testament, das die Rechte der Pflichterben begrenzt, ist jedoch nicht notwendigerweise ungültig. Ein solches Testament ist vollstreckbar, kann aber von den Pflichterben vor Gericht angefochten werden.

Weshalb ein italienisches Testament wichtig ist

Wir empfehlen Ausländern, die eine Immobilie in Italien besitzen, in der Regel immer ein italienisches Testament abzufassen, um zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung der Immobilie mögliche Probleme für die Erben abzuwenden.

Bevor das Testament eröffnet werden kann, verlangt der Gesetzgeber die Beglaubigung durch einen italienischen Notar.

Der Umgang mit Unterlagen, die auf einer ausländischen Gesetzgebung beruhen, und in einer Fremdsprache abgefasst sind, kann in Italien zu vielen Schwierigkeiten führen.  Ein italienischer Notar wird sich in der Tat erst dazu bereiterklären ein fremdsprachiges Dokument zu beglaubigen, sobald ihm eine sachgemäβe Übersetzung auf Italienisch vorliegt. Das bedeutet, dass ein qualifizierter Übersetzer oder Dolmetscher hinzugezogen werden muss – Kosten, die sehr wahrscheinlich  weitaus höher sind als ein italienisches Testament abzufassen.

Wer ein italienisches Testament aufsetzt, minimiert automatisch das Konfliktpotential der Erben untereinander und stellt sicher, dass die italienischen Behörden ein klares Verständnis von den rechtlichen Rahmenbedingungen haben.

Der Erblasser muss mindestens 18 Jahre alt und bei klarem Verstand sein, um ein italienisches Testament aufsetzen zu können. Nach dem Tod des Erblassers wird das Testament mit Hilfe des Notars veröffentlicht. Infolgedessen können die Erben mit der Testamentseröffnung fortfahren (Denuncia di Successione). Das Testament sollte innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Erblassers vollstreckt werden.

EU-Verordnung 650/2012 soll grenzüberschreitende Erbschaftsangelegenheiten vereinfachen

Die auch als Brüssel IV bekannte EU-Verordnung 650/2012 ist seit dem 17. August 2015 in Kraft. Die Verordnung harmonisiert die Erbschaftsregeln in den teilnehmenden EU-Staaten, d. h. in allen Staaten außer Irland und Dänemark. In dem Bemühen, grenzüberschreitende Erbfälle zu vereinfachen, hat die EU einen einzigen, einheitlichen Anknüpfungspunkt – den gewöhnlichen Aufenthalt – eingeführt.

Brüssel IV bietet die Möglichkeit, in Ihrem Testament ein Landesrecht zu wählen

Brüssel IV ermöglicht es Einzelpersonen, das Land ihrer Staatsangehörigkeit für die Vererbung ihres gesamten Nachlasses zu wählen. Wenn eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten hat, kann der Erblasser auch eine dieser Staatsangehörigkeiten wählen.

Es liegt in der Verantwortung des Erblassers, in dieser Hinsicht tätig zu werden. Wenn Sie eine Immobilie in Italien besitzen, können Sie in Ihrem Testament das Recht eines bestimmten Landes bestimmen. Dies wird als Rechtswahlkodizill bezeichnet.

Wenn Sie Ihr Testament aufsetzen oder überarbeiten wollen, sollten Sie daher in Erwägung ziehen, eine ordnungsgemäß abgefasste Rechtswahlklausel für grenzüberschreitende Erbfälle aufzunehmen.Sie sollten jedoch Fragen wie ausländische Eherechte, Nießbrauch, steuerliche Folgen, Miteigentumsstrukturen und andere ausländische Eigentumsrechte in Bezug auf Ihren Nachlass sorgfältig überlegen.

Europäische Nachlasszeugnis

Ein weiterer Vorteil von Brüssel IV ist das Europäische Nachlasszeugnis (ECS). Damit können Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ihren Status nachweisen. Das Zeugnis ist dann in allen anderen EU-Mitgliedstaaten gültig.

Wenn Sie ein italienisches Testament verfassen möchten, Die De Tullio Law Firm steht Ihnen fachkundig zur Seite

Viele Menschen schieben die Nachlassplanung auf, weil sie denken, dass sie nicht genug besitzen, dass sie nicht alt genug sind, dass es teuer oder verwirrend sein wird, dass sie später noch viel Zeit dafür haben werden, dass sie nicht wissen, wo sie anfangen sollen oder wer ihnen helfen kann, oder dass sie einfach nicht darüber nachdenken wollen.

Die Nachlassplanung sollte ein fortlaufender Prozess sein, kein einmaliges Ereignis. Sie sollten Ihren Plan überprüfen und aktualisieren, wenn sich Ihre Familie und Ihre Lebensumstände ändern. Dies gilt auch, wenn Sie eine internationale Investition tätigen.

Das italienische Erbrecht ist eine komplexe Angelegenheit. Wenn Sie Vermögen in mehr als einem Land besitzen, kann dies die Komplexität noch erhöhen. Wir empfehlen Ihnen, für Ihre persönliche Situation unabhängigen Rechtsrat einzuholen.

Die Anwaltskanzlei De Tullio verfügt über 55 Jahre Erfahrung in der Abwicklung grenzüberschreitender Nachfolge- und Nachlassplanungsangelegenheiten in ganz Italien. Wir sind Vollmitglied von STEP, dem weltweit führenden Verband für Treuhand- und Nachlassverwalter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Das könnte Sie auch interessieren: Erbfolgerecht in Italien. Hier finden Sie unsere Informationsvideos (auf Englisch).

 

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur der ersten Information dient und keine Rechtsberatung darstellt, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Die De Tullio Law Firm übernimmt keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit.